Die Kernzeitbetreuung für Halbtageskinder umfasst die unterrichtsfreien Zeiten von Montag bis Freitag vor Unterrichtsbeginn ab 7:00 Uhr und nach Unterrichtsende bis 13 Uhr oder 14 Uhr.
Sie ist in das Betreuungsangebot der Caritas im Untergeschoss der Schule integriert. Falls das Kind in der Mittagspause in der Mensa essen möchte, beachten Sie bitte das Info-Blatt "Mensa".
Die monatliche Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren und beträgt ab 01.10.2026:
bei: 1 Kind: 73 €, 2 Kinder 55 €, 3 Kinder 45 €, 4 Kinder 35 € pro Kind in der Betreuung (berechnet werden 10 Monate im Schuljahr).
Die Stadt Oberkirch als Schulträger bietet eine Betreuungsmöglichkeit in den Randzeiten an. Dieses Angebot gewährleistet, dass die Kinder von 7:00 Uhr bis 8:20 Uhr und 12:05 bis 14:00 Uhr in der Schule Ödsbach betreut werden.
In der unterrichtsfreien Zeit erfolgt die Betreuung durch in der Erziehung erfahrene Personen, beinhaltet aber keine schulischen Inhalte. Das Angebot ist vielfältig und bietet z. B. Basteln, Zeichnen und Spielen.
Seit dem 01.10.2025 wird in Ödsbach ein Mittagessen in der Schulkindbetreuung angeboten. Anmeldung über das digitale Anmeldeportal der Stadt Oberkirch.
Die monatliche Gebührenerhebung (10 Monate) erfolgt nach der Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren und beträgt ab 01.10.2026:
bei: 1 Kind 73 €, 2 Kinder 55 €, 3 Kinder 45 €, 4 Kinder 35 €.
Die Stadt Oberkirch als Schulträger bietet eine Betreuungsmöglichkeit in den Randzeiten an. Dieses Angebot gewährleistet, dass die Kinder von 7:20 Uhr bis 8:10 Uhr und von 11:40 bis 14:00 Uhr in der Schule Tiergarten betreut werden. In dieser unterrichtsfreien Zeit erfolgt die Betreuung durch in der Erziehung erfahrene Personen, beinhaltet aber keine schulischen Inhalte.
Das Angebot ist vielfältig und bietet z. B. Basteln, Zeichnen und Spielen. Die monatliche Gebührenerhebung (10 Monate) erfolgt nach der Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren und beträgt ab 01.10.2026:
bei: 1 Kind 73 €, 2 Kinder 55 €, 3 Kinder 45 €, 4 Kinder 35 €.
Die Anmeldung zu Beginn eines Schuljahres muss grundsätzlich bis zum 1. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen. Die Anmeldung hat dann bis zum Ende des Schuljahres oder bis zum Ausschluss des Kindes Gültigkeit. Eine Aufnahme während des Schuljahres ist möglich.
Die Stadt Oberkirch nutzt ein digitales Anmeldesystem für die Kernzeitbetreuung um. Bitte beachten Sie das nachfolgende Infoschreiben.
Grundsätzlich endet die Anmeldung zur Kernzeitbetreuung zum Ende des Schuljahres. Eine Abmeldung innerhalb des Schuljahres ist mit einer mindestens vierwöchigen Frist auf das Ende eines Monats möglich. Eine digitale Abmeldung ist leider nicht möglich. Bitte nutzen sie das nachfolgende Formular und geben es im Sekretariat der JWS ab.
Alle Grundschüler von Oberkirch und den umliegenden Ortschaften können an der Ferienbetreuung der Johann-Wölfflin-Schule (täglich von 7:30 Uhr bis 14 Uhr, oder bis 15:30 Uhr (vorrangig für die 1. Klassen) teilnehmen. Die Stadt Oberkirch nutzt für die Anmeldung ein digitales Anmeldesystem (siehe nachfolgende Info).
Die Ferienbetreuung wird im Schuljahr 2026/27 wie folgt angeboten.
| Zeitraum der Ferien | Zeitraum der Ferienbetreuung | Fristende der Anmeldung |
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Herbstferien (26.10.2026 - 30.10.2026) |
26.10.2026 - 30.10.2026 | 25.09.2026 |
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Fasnachtsferien (05.02.2027-12.02.2027) |
05.02.2027-12.02.2027 | 08.01.2027 |
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Osterferien (24.03.2027-02.04.2027) |
24.03.2027-02.04.2027 | 19.02.2027 |
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Pfingstferien (18.05.2027-28.05.2027) |
18.05.2027-28.05.2027 | 16.04.2027 |
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Sommerferien (29.07.2027-10.09.2027) |
16.08.2027-10.09.2027 | 14.05.2027 |
Anbei finden Sie die Satzung der Stadt Oberkirch über die Grundsätze und die Erhebung von Benutzungsgebühren für städtische Betreuungseinrichtungen der Verlässlichen Grundschule (Kernzeitbetreuung) und Ferienbetreuung.