Die Kernzeitbetreuung für Halbtageskinder umfasst die unterrichtsfreien Zeiten von Montag bis Freitag vor Unterrichtsbeginn ab 7:00 Uhr und nach Unterrichtsende bis 13 Uhr oder 14 Uhr.
Sie ist in das Betreuungsangebot der Caritas im Untergeschoss der Schule integriert. Falls das Kind in der Mittagspause in der Mensa essen möchte, melden Sie sich per Online-Formular auf https://login.mampf.de/oberkirch-ghwrs/ an. Nähere Infos siehe nachfolgendes Info-Blatt "Mensa".
Die monatliche Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren und beträgt ab dem 01.01.2025/ab 01.01.2026 bei:
1 Kind: 64,50 €/69 €, 2 Kinder: 48,50 €/52 €, 3 Kinder: 40,50 €/43 €, 4 Kinder: 32,50 €/34,50 € pro Kind in der Betreuung (berechnet werden 10 Monate im Schuljahr).
Die Stadt Oberkirch als Schulträger bietet eine Betreuungsmöglichkeit in den Randzeiten an. Dieses Angebot gewährleistet, dass die Kinder von 7:00 Uhr bis 8:20 Uhr und 12:05 bis 14:00 Uhr in der Schule Ödsbach betreut werden.
In der unterrichtsfreien Zeit erfolgt die Betreuung durch in der Erziehung erfahrene Personen, beinhaltet aber keine schulischen Inhalte. Das Angebot ist vielfältig und bietet z. B. Basteln, Zeichnen und Spielen.
Ab dem 01.10.2025 wird in Ödsbach ein Mittagessen in der Schulkindbetreuung angeboten. Anmeldung über das digitale Anmeldeportal der Stadt Oberkirch.
Die monatliche Gebührenerhebung (10 Monate) erfolgt nach der Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren und beträgt ab 01.01.2025/ab 01.01.2026 bei:
1 Kind 64,50 €/ 69 €, 2 Kinder 48,50 €/52 €, 3 Kinder 40,50 €/43 €, 4 Kinder 32,50 €/34,50 €.
Die Stadt Oberkirch als Schulträger bietet eine Betreuungsmöglichkeit in den Randzeiten an. Dieses Angebot gewährleistet, dass die Kinder von 7:20 Uhr bis 8:10 Uhr und von 11:40 bis 14:00 Uhr in der Schule Tiergarten betreut werden. In dieser unterrichtsfreien Zeit erfolgt die Betreuung durch in der Erziehung erfahrene Personen, beinhaltet aber keine schulischen Inhalte.
Das Angebot ist vielfältig und bietet z. B. Basteln, Zeichnen und Spielen. Die monatliche Gebührenerhebung (10 Monate) erfolgt nach der Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren und beträgt ab dem 01.01.2025/ab 01.01.2026 bei:
1 Kind 64,50 €/69 €, 2 Kinder 48,50 €/52 €, 3 Kinder 37,50 €/43 €, 4 Kinder 32,50 €/34,50 €.
Die Anmeldung zu Beginn eines Schuljahres muss grundsätzlich bis zum 1. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen. Die Anmeldung hat dann bis zum Ende des Schuljahres oder bis zum Ausschluss des Kindes Gültigkeit. Eine Aufnahme während des Schuljahres ist möglich.
Die Stadt Oberkirch stellt zum Schuljahr 2025/26 auf ein digitales Anmeldesystem für die Kernzeitbetreuung um. Bitte beachten Sie das nachfolgende Infoschreiben.
Grundsätzlich endet die Anmeldung zur Kernzeitbetreuung zum Ende des Schuljahres. Eine Abmeldung innerhalb des Schuljahres ist mit einer mindestens vierwöchigen Frist auf das Ende eines Monats möglich. Eine digitale Abmeldung ist leider nicht möglich. Bitte nutzen sie das nachfolgende Formular und geben es im Sekretariat der JWS ab.
Alle Grundschüler von Oberkirch und den umliegenden Ortschaften können an der Ferienbetreuung der Johann-Wölfflin-Schule (täglich von 7:30 Uhr bis 14 Uhr, ohne Mittagessen) teilnehmen. Diese Betreuung wird im Schuljahr 2025/2026 in folgenden Ferienabschnitten angeboten:
Herbstferien 27.10.2025 - 31.10.2025
Fasnachtsferien 13.02.2026 - 20.02.2026
Osterferien 07.04.2026 - 10.04.2026
Pfingstferien 01.06.2026 - 05.06.2026
Sommerferien 24.08.2026 - 11.09.2026
Die Stadt Oberkirch stellt zum Schuljahr 2025/26 auf ein digitales Anmeldesystem für die Ferienbetreuung um. Mit der Einführung der digitalen Anmeldung ändert sich auch das An- und Abmeldeverfahren. Es wird für jede Ferienbetreuung ein Zeitfenster freigeschaltet, an dem eine Anmeldung möglich ist. Bitte beachten Sie das nachfolgende Infoschreiben der Stadt Oberkirch und das Zeitfenster!
Zeitraum der Ferien | Zeitraum der Ferienbetreuung | Zeitfenster der Anmeldung |
Herbstferien (27.10.-31.10.25) | 27.10.-31.10.25 | 01.09.25-26.09.25 |
Fasnachtsferien (13.02.-20.02.26) | 13.02.-20.02.26 | 22.12.25-16.01.25 |
Osterferien (30.03.-10.04.26) | 07.04.-10.04.26 | 02.02.26-27.02.26 |
Pfingstferien (26.05.-05.06.26) | 01.06.-05.06.26 | 30.03.26-24.04.26 |
Sommerferien (30.07.-11.09.26) | 24.08.-11.09.26 | 01.06.26-26.06.26 |
Anbei finden Sie die Satzungen der Stadt Oberkirch über die Grundsätze und die Erhebung von Benutzungsgebühren für städtische Betreuungseinrichtungen der Verlässlichen Grundschule (Kernzeitbetreuung) und Ferienbetreuung.