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Kernzeit- und Ferienbetreuung

Kernzeitbetreuung Oberkirch

Die Kernzeitbetreuung für Halbtageskinder umfasst die unterrichtsfreien Zeiten von Montag bis Freitag vor Unterrichtsbeginn ab 7:00 Uhr und nach Unter­richtsende bis 13 Uhr oder 14 Uhr.

Sie ist in das Betreuungsangebot der Caritas im Untergeschoss der Schule integriert. Falls das Kind in der Mittagspause in der Mensa essen möchte, beachten Sie bitte das Info-Blatt "Mensa".

Die monatliche Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren und beträgt ab 01.10.2026:

bei: 1 Kind:  73 €, 2 Kinder 55 €, 3 Kinder 45 €, 4 Kinder 35 € pro Kind in der Betreuung (berechnet werden 10 Monate im Schuljahr).

Info-Blatt "Mensa"

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Kernzeitbetreuung Ödsbach

Die Stadt Oberkirch als Schulträger bietet eine Betreuungsmöglichkeit in den Randzeiten an. Dieses Angebot gewährleistet, dass die Kinder von 7:00 Uhr bis 8:20 Uhr und 12:05 bis 14:00 Uhr in der Schule Ödsbach betreut werden.

In der unterrichtsfreien Zeit erfolgt die Betreuung durch in der Erziehung erfahrene Personen, beinhaltet aber keine schulischen Inhalte. Das Angebot ist vielfältig und bietet z. B. Basteln, Zeichnen und Spielen. 

Seit dem 01.10.2025 wird in Ödsbach ein Mittagessen in der Schulkindbetreuung angeboten. Anmeldung über das digitale Anmeldeportal der Stadt Oberkirch.

Die monatliche Gebühren­erhebung (10 Monate) erfolgt nach der Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren und beträgt ab 01.10.2026:

bei: 1 Kind 73 €, 2 Kinder 55 €, 3 Kinder 45 €, 4 Kinder 35 €.

Kernzeitbetreuung Tiergarten und Haslach

Die Stadt Oberkirch als Schulträger bietet eine Betreuungsmöglich­keit in den Randzeiten an. Dieses Angebot gewährleistet, dass die Kinder von 7:20 Uhr bis 8:10 Uhr und von 11:40 bis 14:00 Uhr in der Schule Tiergarten betreut werden. In dieser unterrichtsfreien Zeit erfolgt die Betreuung durch in der Erziehung erfahrene Personen, beinhaltet aber keine schulischen Inhalte. 

Das Angebot ist vielfältig und bietet z. B. Basteln, Zeichnen und Spielen. Die monatliche Gebühren­erhebung (10 Monate) erfolgt nach der Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren und beträgt ab 01.10.2026:

bei: 1 Kind 73 €, 2 Kinder 55 €, 3 Kinder 45 €, 4 Kinder 35 €.

Anmeldung zur Kernzeitbetreuung

Die Anmeldung zu Beginn eines Schuljahres muss grundsätzlich bis zum 1. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen. Die Anmeldung hat dann bis zum Ende des Schuljahres oder bis zum Ausschluss des Kindes Gültigkeit. Eine Aufnahme während des Schuljahres ist möglich.

Die Stadt Oberkirch nutzt ein digitales Anmeldesystem für die Kernzeitbetreuung um. Bitte beachten Sie das nachfolgende Infoschreiben. 

 

Digitale Anmeldung Betreuung

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Abmeldung von der Kernzeitbetreuung

Grundsätzlich endet die Anmeldung zur Kernzeitbetreuung zum Ende des Schuljahres. Eine Abmeldung innerhalb des Schuljahres ist mit einer mindestens vierwöchigen Frist auf das Ende eines Monats möglich. Eine digitale Abmeldung ist leider nicht möglich. Bitte nutzen sie das nachfolgende Formular und geben es im Sekretariat der JWS ab.

Abmeldeformular Kernzeitbetreuung

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Ferienbetreuung

Alle Grundschüler von Oberkirch und den umliegenden Ortschaften können an der Ferienbetreuung der Johann-Wölfflin-Schule (täglich von 7:30 Uhr bis 14 Uhr, oder bis 15:30 Uhr (vorrangig für die 1. Klassen) teilnehmen. Die Stadt Oberkirch nutzt für die Anmeldung ein digitales Anmeldesystem (siehe nachfolgende Info).

Die Ferienbetreuung wird im Schuljahr 2026/27 wie folgt angeboten.

Zeitraum der Ferien Zeitraum der Ferienbetreuung Fristende der Anmeldung

Herbstferien

(26.10.2026 - 30.10.2026)

26.10.2026 - 30.10.2026 25.09.2026

Fasnachtsferien

(05.02.2027-12.02.2027)

05.02.2027-12.02.2027 08.01.2027

Osterferien

(24.03.2027-02.04.2027)

24.03.2027-02.04.2027 19.02.2027

Pfingstferien

(18.05.2027-28.05.2027)

18.05.2027-28.05.2027 16.04.2027

Sommerferien

(29.07.2027-10.09.2027)

16.08.2027-10.09.2027 14.05.2027

 

Digitale Anmeldung Betreuung

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Satzung

Anbei finden Sie die Satzung der Stadt Oberkirch über die Grundsätze und die Erhebung von Benutzungsgebühren für städtische Betreuungseinrichtungen der Verlässlichen Grundschule (Kernzeitbetreuung) und Ferienbetreuung.

Satzung Verlässliche Grundschule ab 01.10.2026

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